1. Wie funktioniert die Kampagne "Dein Tag für Afrika"?

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Mit der Kampagne werden alle Schülerinnen und Schüler aufgerufen, an einem Tag im Schuljahr ihre Schultaschen und Bücher gegen Pinsel, Gartenschere oder Bürostuhl einzutauschen, um sich für Gleichaltrige in Afrika zu engagieren.
Mitmachen können alle Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 13. Klasse aller Schulformen.

Unter dem Motto "Schüler arbeiten und sind aktiv für Gleichaltrige in Afrika" heißt es: Ärmel hochkrempeln und anpacken!
Ab 13 Jahren können sich die Tagwerker einen bezahlten Job in einem Unternehmen suchen. Dies bringt den Jugendlichen schon frühe Einblicke in die Arbeitswelt und sie sammeln so wichtige Erfahrungen für die spätere Berufswahl.
Jüngere Schülerinnen und Schüler leisten Hilfsdienste im Freundes- oder Familienkreis, veranstalten einen Solidaritätsmarsch "Go for Africa", organisieren einen Flohmarkt,Kuchenverkauf oder andere Aktivitäten im Klassenverband.

Das soziale Engagement aller, die an der Kampagne "Dein Tag für Afrika" teilnehmen, ermöglicht die direkte Hilfe vor Ort in Afrika.

Wichtig dabei ist, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz beachtet wird! Doch auch für die jüngeren Schülerinnen und Schüler gibt es eine Menge Aktionsideen. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.

Der nächste bundesweite Aktionstag kommt schon bald: am Dienstag, den 22. Juni 2010 ist es soweit. Hunderttausende Kinder und Jugendliche werden sich wieder für die Bildungschancen Gleichaltriger in Afrika einsetzen.

Wichtig: Es gibt auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für einen Aktionstag zu wählen, um die Kampagne optimal in den Schulablauf einzuplanen.


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2. Wer organisiert die Kampagne?

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Im Jahr 2002 wurde der Verein Aktion Tagwerk in Rheinland-Pfalz gegründet, um mit der bundesweiten Kampagne „Dein Tag für Afrika“ eine Aktionsform des ehrenamtlichen Schülerengagements anzubieten.
Darüber hinaus leistet Aktion Tagwerk entwicklungspolitische Bildungsarbeit rund um das Thema Afrika für alle Schulformen und für alle Jahrgangsstufen in Deutschland. „Dein Tag für Afrika“ ist eine Kampagne von jungen Menschen in Deutschland für Kinder und Jugendliche in Afrika.


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3. Was bedeutet entwicklungspolitische Bildungsarbeit?

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Mit der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit an deutschen Schulen möchte Aktion Tagwerk Schülerinnen und Schüler für den Kontinent Afrika, seine Menschen und Ungleichheiten sensibilisieren und das Thema Afrika nachhaltig in den Schulunterricht integrieren.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) besuchen mit dem Infomobil bundesweit teilnehmende Schulen und berichten von den Projektländern und unterstützten Projekten. Im Gepäck haben sie viele Informationen, Fotos und Spiele aus Afrika.

Die Fotoausstellung „Ein Tag und dazwischen 6.000 km“ zeigt auf 14 Tafeln im Format A2 den Alltag zweier Schulmädchen, deren Leben nicht unterschiedlicher sein könnte: Honorine ist in Mwezi/Ruanda zu Hause, Luzie wohnt in Mainz/Deutschland. Mit Hilfe der Ausstellung, die von den Schulen gegen eine Versandkostenpauschale ausgeliehen werden kann, wird den Schülerinnen und Schülern in Deutschland der Alltag in einem afrikanischen Land näher gebracht.

Die Aktion Tagwerk-DVD dokumentiert den Alltag und die Ungleichheiten der afrikanischen  Bevölkerung und informiert über das Leben der Menschen in den von Aktion Tagwerk unterstützten Projektländern. Die DVD  gibt einen Einblick in die unterstützten Bildungsprojekte sowie in die Arbeit des Projektpartners Human Help Network e.V. Dabei wird der Hintergrund der Projektarbeit aufgezeigt und damit verbundene Lösungsansätze vermittelt. Die Aktion Tagwerk-DVD eignet sich hervorragend als ergänzendes Unterrichtsmaterial.

Die Zeitung Aktionspost berichtet über den Lebensalltag und die Projektarbeit in Afrika und informiert über die Kampagne „Dein Tag für Afrika“. Sie dient als begleitendes Unterrichtsmaterial und kann von den teilnehmenden Schulen kostenlos bestellt werden.

Auf dem Projektinformationstreffen (PIT) sind delegierte Schülerinnen und Schüler aus teilnehmenden Schulen eingeladen kontrovers über globale Zusammenhänge zu diskutieren. Die Jugendlichen setzen sich auf dem PIT u.a. in Workshops und Vorträgen intensiv mit dem Thema Afrika auseinander. Das neu erworbene Wissen geben sie als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an ihre Mitschülerinnen und Mitschüler weiter. 


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4. Wie kann ich mir das Infomobil vorstellen?

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Das Infomobil ist Teil der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit, die Aktion Tagwerk im Rahmen der Vorbereitungen auf den Aktionstag „Dein Tag für Afrika“ leistet.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJler) von Aktion Tagwerk besuchen teilnehmende Schulen das ganze Jahr über, informieren über das Leben der Kinder und Jugendlichen in den Projektländern und berichten von den vorherrschenden Problemen und Ungleichheiten in der Bevölkerung.
Jedes Jahr liegt hierbei der inhaltliche Fokus auf einem anderen Projektland.

Die Erfahrungsberichte der FSJler von der Projektreise nach Ruanda sowie zahlreiche Fotos gestalten den Vortrag lebendig und spornen zum Mitmachen bei der Kampagne an.
Für die jüngeren Schülerinnen und Schüler bietet Aktion Tagwerk zudem erlebnispädagogische Spiele zum Thema Afrika an: Mit Hilfe von  Alltagsgegenständen und einfachen Spielsachen zum Anfassen und Ausprobieren wird der Alltag in den Projektländern altersgerecht vermittelt.
Die älteren Jugendlichen erhalten einen vertieften Einblick in das entsprechende Projektland. Soziale, ökonomische, kulturelle und politische Aspekte finden hierbei Berücksichtigung.


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5. Wie kann ich das Infomobil für meine Schule bestellen?

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Das Infomobil von Aktion Tagwerk besucht Schulen, die offiziell mit dem Rückmeldebogen bei Aktion Tagwerk angemeldet sind und teilnehmen! Dabei gilt: Je früher sich die Schulen anmelden, desto einfacher ist es einen Infomobiltermin zu bekommen.

Einfach im zuständigen Tagwerk-Büro anrufen und einen Infomobiltermin vereinbaren:
Schulen aus Brandenburg/Berlin: Regionalbüro in Potsdam 0331 / 747 80 36
Aus NRW, Niedersachen oder Bremen: Regionalbüro in Bonn 0228 / 259 89 70
Restliches Bundesgebiet: Bundesbüro in Mainz 06131 / 90 88 100


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6. Wie finde ich einen Job?

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Jede Schülerin und jeder Schüler sucht sich eigenständig für den Aktionstag einen Job, dabei sind den Phantasien keine Grenzen gesetzt! Das kann z.B. das Umtopfen in der Gärtnerei im Ort, das Aktensortieren in einer großen Firma, Babysitten bei Bekannten oder Rasenmähen bei den Großeltern sein.
Die Schülerinnen und Schüler sind gefordert, Eigeninitiative zu zeigen und sich selbst einen „Arbeitgeber“ für ihr Tagwerk zu suchen.
Für die Schülerinnen und Schüler ist dieses selbstständige Handeln auch eine Möglichkeit, wichtige Erfahrungen für den späteren Einstieg in das Berufsleben zu sammeln.

Auch auf der Homepage in der Aktion Tagwerk-Jobbörse, die ca. vier Monate vor dem bundesweiten Aktionstag online gestellt wird, bieten Arbeitgeber Jobs  online an, auf die sich interessierte Schülerinnen und Schüler aus der Umgebung direkt bewerben können.


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7. Warum brauche ich einen Arbeitsvertrag?

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Alle Schülerinnen und  Schüler über 13 Jahre, die im Rahmen der Kampagne “Dein Tag für Afrika“ in einem Betrieb arbeiten gehen, brauchen einen Arbeitsvertrag.

Der Arbeitsvertrag ist die Voraussetzung, um am Aktionstag teilzunehmen, denn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nur so im Rahmen der Kampagne versichert! Der Arbeitsvertrag wird von dem Arbeitgeber und der Schülerin oder dem Schüler gemeinsam ausgefüllt. Nur ein korrekt ausgefüllter Arbeitsvertrag, der auch von dem Arbeitgeber unterschrieben worden ist, ist gültig.

Der Arbeitsvertrag ist auch ein Nachweis für die Schule, dass die Schülerin bzw. der Schüler am Aktionstag teilgenommen hat.


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8. Wie sind die Schülerinnen und Schüler versichert und was passiert bei Unfällen?

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Entschließt sich eine Schule zur Teilnahme an der der Kampagne „Dein Tag für Afrika“, so muss diese im Rahmen einer Schulveranstaltung durchgeführt werden. Damit  sind die Schülerinnen und Schüler über die Schule unfallversichert.
Zusätzlich besteht über Aktion Tagwerk für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine subsidiäre Haftpflichtversicherung, die durch die Sparkassen-Finanzgruppe und andere Versicherungspartner finanziert wird.

Da Schülerinnen und Schüler bei der Kampagne „Dein Tag für Afrika“ für nur einen Tag beschäftigt werden, treten hier aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht keine Versicherungs- oder Beitragspflicht für den Arbeitgeber ein!

Im Falle eines Unfalles und bei sonstigen Schäden bitte umgehend im Bundesbüro von Aktion Tagwerk in Mainz melden.


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9. Ab welchem Alter dürfen Schülerinnen und Schüler arbeiten?

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Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht zu gewinnbringenden Arbeitsleistungen herangezogen werden. Diese Schüler können andere Aktionen starten, z. B. einen Solidaritätsmarsch oder einen Flohmarkt veranstalten, im Freundes- oder Familienkreis helfen oder Kuchen in der Schule verkaufen.

Kinder ab 13 Jahren dürfen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten beschäftigt werden, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Diese darf unter anderem nicht mehr als 2 Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als 3 Stunden täglich und nicht zwischen 18 und 8 Uhr erfolgen.
Zulässige Beschäftigungen können z.B. das Austragen von Zeitungen, Tätigkeiten im Haushalt und Garten, Botengänge, Betreuung von Kindern, Nachhilfeunterricht, Erntearbeiten, Handreichungen beim Sport etc. sein.

Jugendliche, also Personen zwischen 15 und 18 Jahren, dürfen grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden täglich beschäftigt werden und nur in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr.

Jugendliche über 16 Jahren dürfen ausnahmsweise z.B. in der Landwirtschaft, Bäckereien oder Konditoreien ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr beschäftigt werden.

Mehr Informationen gibt das Jugendarbeitsschutzgesetz, das unbedingt eingehalten werden muss!


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10. Wer kann Jobs stellen?

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Grundsätzlich kann jeder Betrieb Jobs zur Verfügung stellen.
In jedem Unternehmen, ob groß oder klein, findet sich ein geeigneter Schülerjob. Für die Arbeitgeber ist der Aktionstag eine gute Möglichkeit interessierten Schülerinnen und Schülern - potentiellen Auszubildenden - einen Blick hinter die Kulissen zu ermöglichen und sich gleichzeitig sozial zu engagieren.

Wenn ein Unternehmen keine Jugendlichen im Rahmen der Kampagne "Dein Tag für Afrika" beschäftigen kann, diesen aber dennoch die Türen öffnen möchte, besteht die Möglichkeit einer Unternehmensführung. Diese kann für eine oder mehrere Schulklassen angeboten werden, verbunden mit einer Spende an Aktion Tagwerk.


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11. Wie biete ich einen Job an?

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Unternehmen, die Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Kampagne „Dein Tag für Afrika“ gerne einen Job stellen wollen, sprechen diese einfach im Bekanntenkreis an oder wenden sich direkt an Schulen in der näheren Umgebung.

Eine weitere Möglichkeit ist der Eintrag des Stellenangebots in der Jobbörse auf der Homepage von Aktion Tagwerk.
Interessierte Schülerinnen und Schüler melden sich dann bei dem Ansprechpartner in dem jeweiligen Unternehmen.


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12. Muss jede Schülerin und jeder Schüler an der Aktion Tagwerk teilnehmen?

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Die Teilnahme an der Kampagne ist selbstverständlich freiwillig!

Daher sollte jede Schülerin und jeder Schüler für sich selbst entscheiden, ob sie oder er an der Kampagne mitmachen möchte, um so Gleichaltrige in Afrika zu unterstützen. Wer nicht mitmachen möchte, hat an diesem Tag regulären Unterricht.


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13. Wie ist die Entlohnung geregelt?

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Für Arbeitgeber gibt es keinen festen, vorgeschriebenen Mindestlohn, der an die Schülerin oder den Schüler gezahlt werden muss. Jeder Tagwerker vereinbart selbst mit dem Arbeitgeber einen Lohn für seine Tätigkeit.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Entlohnung der Tätigkeit entsprechen sollte und diese auch dem Alter der Schülerin/des Schülers angemessen ist.
Eine Richtlinie sollte dabei ein Mindestlohn von 5 Euro pro Stunde sein.


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14. Wie kommt der Erlös des Tagwerks zu Aktion Tagwerk?

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Der Arbeitgeber überweist den Schülerlohn in den Tagen nach dem Arbeitseinsatz auf das Konto von Aktion Tagwerk.

Ein Überweisungsträger befindet sich in jeder Arbeitsvereinbarung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich mit seiner Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag, den Erlös umgehend nach dem Aktionstag auf das Konto zu überweisen.

Bitte bei jeder Überweisung unbedingt den vollständigen Namen der Schule sowie die Postleitzahl und den ungekürzten Ort der Schule angeben! Andernfalls können die Eingänge nicht zugeordnet werden.

Bei Hilfsdiensten, einem Solidaritätsmarsch oder sonstigen  Schulaktionen sammelt eine vertrauenswürdige Person der Schule alle Spenden ein und überweist diese in einer Sammelüberweisung an Aktion Tagwerk.

Auch hier ist zu beachten, dass der Name der Schule, der Ort und die Postleitzahl bei der Überweisung vollständig einzutragen sind. 
Andernfalls können die Eingänge nicht zugeordnet werden.

Bankverbindung:
Aktion Tagwerk e.V.
Sparkasse Mainz
BLZ 550 501 20
Kontonummer 75 00


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15. Wer erhält wann eine Spendenquittung?

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Der Arbeitgeber erhält für den Einsatz der Schülerin/des Schülers keine Spendenquittung.

Es handelt sich nicht um eine Spende, sondern um einen Arbeitslohn für die Arbeitsleistung der Schülerin/des Schülers.
Die Schülerin/der Schüler „spendet“ nach der getanen Arbeit den Lohn und nicht der Arbeitgeber.

Der entsprechende Durchschlag des Arbeitsvertrages dient als Beleg für die Buchhaltung.
Wegen der Besonderheit des Projekts wird von einem steuerrechtlichen Abzug durch die Finanzämter abgesehen.

Für Hilfstätigkeiten im privaten Haushalt können auf Nachfrage Spendenquittungen von Aktion Tagwerk ab einer Spende in Höhe von 10,00€ ausgestellt werden.

Ebenso können auf Nachfrage Spendenquittungen von Aktion Tagwerk für Spenden ab einer Höhe von 10,00€ ausgestellt werden, wenn ein „Go for Africa“ unterstützt wird oder für sonstige, freie Spenden an Aktion Tagwerk.

 


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16. Wie kann das Unternehmen die Löhne verbuchen?

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Für den Arbeitgeber fallen bei der Teilnahme an der Kampagne keine der sonst bei Lohnzahlungen üblichen Verpflichtungen an: Es müssen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Die Arbeitgeber müssen diese Ausgaben also nicht als Lohn verbuchen, sondern können sie z.B. über das Kostenkonto „Aushilfe“ oder als „sonstige Kosten“ bzw. „Büro-Kosten“ verbuchen.

Der entsprechende Durchschlag des Arbeitsvertrages dient als Beleg für die Buchhaltung.

Die entsprechende Auskunft der für die jeweiligen Bundesländer zuständigen Finanzministerien kann bei Aktion Tagwerk jederzeit angefordert werden.


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